Lebenslagen
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Grenzüberschreitend leben und arbeiten
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2.Leben in Baden-Württemberg - Arbeiten im Ausland
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2.6. Sozialleistungen in der Schweiz
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2.6.4. Invalidenversicherung
Wenn Sie in der Schweiz beschäftigt sind, zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.
Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Leistungen erhalten Sie dann aus der Invalidenversicherung, der betrieblichen Vorsorge und der Unfallversicherung.
Tipp: Weitere Informationen zur Invalidenversicherung in der Schweiz erhalten Sie auf dem Portal Infobest und in der Broschüre"Informationen für Grenzgänger" von EURES-T-Oberrhein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 30.05.2012 freigegeben.Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.


