Stichwortverzeichnis
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Gemeinde benachrichtigt sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit einer Wahlbenachrichtigungskarte.
Verfahren und Dienstleistungen
Lebenslagen
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.


