Stichwortverzeichnis
Hilfen für Allein-Erziehende
Allein-Erziehende haben gegenüber dem Jugendamt einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihrer Personensorge - einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - sowie auf Beratung über die Abgabe der Sorgeerklärung (§ 18 SGB VIII).
Darüber hinaus bieten viele Städte und Kreise spezielle Unterstützung durch berufliche und sozialpädagogische Beratung an. Sie gewähren auch Hilfen für die Alltags- und Lebensgestaltung. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Jugendamt, ob solche Angebote vorhanden sind. Die Angebote werden teilweise unter den Namen "Programm Mutter und Kind" oder "Hilfen für allein Erziehende" geführt.


