Stichwortverzeichnis
Jagdverpachtung
Die Ausübung des Jagdrechts kann in seiner Gesamtheit an Dritte verpachtet werden. Die Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes bedarf der Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Die Jagdverpachtung stellt für die Jagdrechtsinhaber (Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften) eine bedeutende Einnahmequelle dar.
Soweit die zuständige Dienststelle weitere Informationen in das Portal eingestellt hat, finden Sie diese mithilfe der Ortswahl. Geben Sie dafür unter "Ort wählen" den Namen des Ortes ein, auf den sich Ihr Informationsbedarf bezieht.
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