Stichwortverzeichnis
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts gewährt, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht.
Die Grundsicherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart innerhalb der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt). Wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhaltsrückgriff erfolgt, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).


