Kopfgrafik: Impressionen aus Todtmoos
Logo Todtmoos
  • Rathaus
    • Aktuelles
    • Satzungen
    • Gemeinderat
      • Sitzungsprotokolle 2006
      • Sitzungsprotokolle 2007
      • Sitzungsprotokolle 2008
      • Sitzungsprotokolle 2009
      • Sitzungsprotokolle 2010
      • Sitzungsprotokolle 2011
      • Sitzungsprotokolle 2012
      • Sitzungsprotokolle 2013
      • Sitzungstermine
      • Kurzprotokoll
    • Mitarbeiter
    • Geschichte und Jahresrückblicke
    • Lufthygienisches Gutachten
    • Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
    • Ausschreibungen der Gemeinde Todtmoos
    • Mitteilungsblatt - PDF
      • Mitteilungsblatt 2009 PDF-Datei
      • Mitteilungsblatt 2010 PDF Datei
      • Mitteilungsblatt 2011 PDF-Datei
      • Mitteilungsblatt 2012 PDF-Datei
      • Mitteilungsblatt 2013 PDF-Datei
    • Mitteilungsblatt Todtmoos
    • Fundbüro aktuell
    • Ehrenbürger
    • Gemeinde in Zahlen
  • Bürger-Service
    • Öffnungszeiten Rathaus
    • Soziale Einrichtungen
    • Lebenslagen
    • Behördenwegweiser
    • Stichwortverzeichnis
    • Verfahrensbeschreibungen
    • Formulare & Onlinedienste
    • Finanzamt Waldshut-Tiengen
    • Kfz-Zulassungsstellen
  • Wirtschaft & Kultur
    • Firmen
    • Vereine
    • Wasserversorgung
      • Bilanz 2007
      • Bilanz 2006
      • Budget 2008
    • Abwasserbeseitigung
      • Bilanz 2007
      • Bilanz 2006
      • Budget 2008
    • Gewerbegebiet
    • Schule
    • Volkshochschule
  • Tourismus
  • Service-Spalte
Sonne
  • Rathaus
  • Bürger-Service
    • Öffnungszeiten Rathaus
    • Soziale Einrichtungen
    • Lebenslagen
    • Behördenwegweiser
    • Stichwortverzeichnis
    • Verfahrensbeschreibungen
    • Formulare & Onlinedienste
    • Finanzamt Waldshut-Tiengen
    • Kfz-Zulassungsstellen
  • Wirtschaft & Kultur
  • Tourismus
  • Service-Spalte

aktuelle Wetterdaten
mehr ...

Gemeindeverwaltung Todtmoos
St.-Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos

E-Mail: sekretariat@todtmoos.net
Tel.: 07674/84822
Fax: 07674/84833

Verfahrensbeschreibungen

Alphabetisches Register überspringen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Zur Rubrik Ermäßigung der Telefongebühr
Zuständige Stelle
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Kosten/Leistung
Freigabevermerk

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit keinem oder geringem Einkommen oder einer Behinderung können eine Ermäßigung der Telefongebühr, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom. Sie werden für bestimmte selbstgewählte Telefonverbindungen und Anschlussarten angeboten. Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.

Tipp: Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.

Zuständige Stelle

die Deutsche Telekom AG

Voraussetzung

  • Telefonanschluss der deutschen Telekom
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder
  • BAföG-Bezug oder
  • Schwerbehinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert und Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent)

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in Haushaltsgemeinschaft leben.

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der Telekom mitteilen.

Tipp: Unter der Servicenummer 0800 33 01 000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühren direkt an die Deutsche Telekom AG senden oder bei einer Telekom-Servicestelle in Ihrer Wohnortnähe abgeben.

Tipp: Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der GEZ über die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder
  • BAföG-Bescheid oder
  • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen RF)

Frist/Dauer

Der Vertrag kommt in der Regel mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom.

Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

 

Kosten/Leistung

Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • für den Sozialtarif 1: 6,94 Euro netto;
    Dieser Tarif wird Kunden gewährt, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • für den Sozialtarif 2: 8,72 Euro netto;
    Dieser Tarif wird blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent gewährt.

Die genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie die soziale Vergünstigung auf die Telefongebühr in einem Abrechnungszeitraum nicht ausschöpfen, verfällt der entsprechende Restbetrag. Vergünstigungen können nicht ganz oder teilweise in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Auf die Grundgebühr und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.

Die Vergünstigungen erhalten Sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss auf selbstgewählte Standardverbindungen. Auf welche Produkte und Verbindungen der Sozialtarif überlassen wird, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sozialtarife oder in den Telekom-Servicestellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 02.05.2011 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.
 
 
Kontakt :: :: Impressum