Friedhof Todtmoos
Überprüfung von Grabsteinen - Abräumen von Gräbern
Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten von Grabstätten auf dem Friedhof Todtmoos werden nochmals auf ihre Pflicht, die Grabdenkmale standsicher zuhalten aufmerksam gemacht. Di eGrabmale und sonstigen Grabausstattungen sind dauern in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. In ihrem eigenen Interesse bitten wir die Verantwortlichen, regelmäßig zu überprüfen, ob die Grabsteine bzw. Kreuze noch standsicher sind, da die Berechtigten für jeden Schaden, der durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder sonstige Grabausstattung verursacht wird, haftbar gemacht werden können. Die Überprüfung sollte von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Festgestellte Mängel sind durch einen Fachmann (Steinmetz) beheben zu lassen.
Aus gegebenem Anlass dürfen wir die Verüfungsberechtigten von Gräbern darauf hinweisen, dass das Abräumen eines Grabes - sei es vorzeitig oder aufgrund des Ablaufs der Nutzungszeit - der Friedhofsverwaltung gemeldet werden muss. Die Mitteilung kann auch telefonisch erfolgen (Tel.: 07674-84823, Frau Hummel).


