Nachlassangelegenheiten

Seit einer in Baden-Württemberg am 09.05.2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung werden Nachlassgerichte nach Eintreten eines Sterbefalls in der Regel nur noch aufgrund eines Antrags der Beteiligten tätig (z.B. Antrag auf Erbschein).
Bisher war das Notariat St. Blasien das zuständige Nachlassgericht, sofern die/der Verstorbene ihren/seinen Wohnsitz in Todtmoos hatte.
Beteiligte müssen selbst beim Nachlassgericht aktiv werden, falls sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, einen Erbschein oder Erbnachweis oder sonst ein nachlassgerichtliches Zeugnis benötigen.
 
Nun gibt es aufgrund der Notariatsreform erneut eine Änderung hinsichtlich der Zuständigkeit:
Ab dem 01.01.2018 ist für Todtmoos nicht mehr das Notariat St. Blasien als Nachlassgericht zuständig, sondern das Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
 
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Nachlassverfahren bzw. zur Beantragung eines Erbscheins ab dem kommenden Jahr also direkt an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Tel. 07751/881-311) oder Mail:
Nachlassgericht@AGWaldshut-Tiengen.Justiz.bwl.de