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Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden
Die Führungsakademie Baden-Württemberg bietet verschiedene Qualifizierungsdienstleistungen für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg an. Neben dem klassischen Seminarangebot gibt es auch maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen.
Tipp: Das Angebot der Führungsakademie finden Sie im Internet.
Onlineantrag und Formulare
- Aus- und Fortbildungsangebot der Führungsakademie Hier erhalten Sie einen Überblick über die Veranstaltungen der Führungsakademie.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen Bedienstete oder Bediensteter des Landes Baden-Württemberg sein.
Für die kostenlose Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang benötigen Sie die Genehmigung der Bildungsmaßnahme der für Sie zuständigen Bildungsverantwortlichen.
Verfahrensablauf
Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Dort können Sie sich auch für die Veranstaltungen anmelden.
Tipp: Für die erstmalige Anmeldung sowie für eine Seminarbuchung stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Verfügung.
Fristen
Buchungsschluss für ein Seminar ist vier Wochen vor Seminarbeginn.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- wenn die Bildungsmaßnahme von Ihren Bildungsverantwortlichen genehmigt wurde: keine
Die Kosten für das Seminar übernimmt Ihre Dienststelle. Die anfallenden Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erhalten Sie im Rahmen einer Reisekostenabrechnung nach dem Reisekostengesetz von Ihrer Dienststelle zurück. - ohne Genehmigung: Sie selbst müssen sämtliche anfallende Kosten tragen.
- für eine Stornierung des Besuchs der Fortbildungsveranstaltung:
- 15 Tage und mehr vor Seminarbeginn: keine Stornokosten
- 8 bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50 Prozent der Kosten für das Seminar
- 0 bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 100 Prozent der Kosten für das Seminar
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 13.08.2015 freigegeben.