Ruhezeiten im Ort

Aufgrund von Beschwerden in den vergangenen Tagen dürfen wir auf die in der Polizeiverordnung der Gemeinde festgelegten allgemeinen Ruhezeiten hinweisen.

Als Ruhezeit bei Tage gilt die Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr.
Die allgemeine Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr.

Für Haus- und Gartenarbeiten gilt hinsichtlich der Nachtruhezeit jedoch eine gesonderte Bestimmung:
„Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 21.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr nicht ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen
und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.“

Auch wenn die Sommerabende nun zum längeren Arbeiten abends einladen, bitten wir aufgrund der eingegangenen Beschwerden darum, ruhestörende Arbeiten in Hof und Garten nicht länger als 21.00 Uhr auszuführen und die Ruhezeiten einzuhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 09. Juli 2018)