
Wasserzähler vor Frost schützen
Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass jeder Wasserabnehmer verpflichtet ist, den Hauswasserzähler sowie den Hauptwasserhahn vor Frost zu schützen. Die Kosten für die Behebung evtl. Frostschäden hat der Wasserabnehmer zu tragen.
(Erstellt am 19. November 2019)