Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf der Webseite www.todtmoos.net

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot, hier unsere Homepage, auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist.  Somit können Menschen mit Behinderungen (blind, sehbehindert, gehörlos, motorische eingeschränkt,..)auf die Inhalte der Webseite zugreifen und diese verstehen.

Die Gemeinde Todtmoos ist bemüht, ihre Webseite www.todtmoos.net  in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Gemeinde Todtmoos. (www.todtmoos.net)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
 
Mitteilungsblatt der Gemeinde Todtmoos, Ortsplan der Gemeinde Todtmoos, Ärztlicher Notdienst,  Kurzprotokolle des Gemeinderates, Wahlergebnis der Bundestagswahl für Todtmoos

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.03.2020 durch die Gemeinde Todtmoos erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 06.03.2020 durch die Gemeinde Todtmoos überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Über unser  Kontakt-Formular  haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse sekretariat@todtmoos.net gesendet und von der Mitarbeiterin des Sekretariats der Gemeinde Todtmoos bearbeitet. 

Durchsetzungsverfahren

Sollte die Kontaktperson der Gemeinde Todtmoos nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.