Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Urlaub in Todtmoos
Urlaub in Todtmoos
Leistungen > Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

Formulare

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

Zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Gemeinde Todtmoos
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Gemeinde Todtmoos
Straßenbauamt [Landratsamt Waldshut]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Eisenbahnstraße 7a
79761 Waldshut-Tiengen
Lieferanschrift
Eisenbahnstraße 7a
79761 Waldshut-Tiengen
> Straßenbauamt [Landratsamt Waldshut]

Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifenssen.

Fristen

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

Hinweise

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

Rechtsbehelf

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

Rechtsgrundlage

Straßengesetz (StrG)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

Freigabevermerk

19.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen