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Urlaub in Todtmoos
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Leistungen > Wohnsitz abmelden

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Onlineantrag

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Vertiefende Informationen

Meldewesen: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Hinweise

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Rechtsbehelf

Kein

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG):

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Freigabevermerk

09.12.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen