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Urlaub in Todtmoos
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Leistungen > Bauvorbescheid beantragen

Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Formulare

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Bauamt [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Bauamt [Gemeinde Todtmoos]
Baurechtsamt [Landratsamt Waldshut]
Aufgabengebiet: Entscheiden
Hausanschrift
Eisenbahnstraße 7a
79761 Waldshut-Tiengen
Lieferanschrift
Eisenbahnstraße 7a
79761 Waldshut-Tiengen
> Baurechtsamt [Landratsamt Waldshut]

Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Hinweise

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

Freigabevermerk

27.02.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen