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Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen ➚
In der Hauptsache können Sie gegen Entscheidungen der Vergabekammer sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen. - Leistung
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen ➚
Die Vergabekammer ist nur zuständig für Vergabeverfahren, bei denen die Auftragswerte die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.