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Leistungen > Wohnberechtigungsschein beantragen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Formulare

Voraussetzungen

Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.

Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:

Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:

zu berücksichtigen.

Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.

Zuständige Stelle

Gemeinde Todtmoos
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Gemeinde Todtmoos

Verfahrensablauf

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

Kosten

je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

Vertiefende Informationen

Einkommensgrenzen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

Einkommensteuergesetz (EStG):

Freigabevermerk

10.03.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen