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Leistungen > Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

Bevor Sie Ihren Rentenantrag einreichen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende rentenrechtliche Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).

Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente Ihre Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben wird.

Formulare

Voraussetzungen

Sie haben

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachweisen. Diesen müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt beantragen.

Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1964 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen - mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.

Diese Rentenminderung kann durch eine Sonderzahlung ausgeglichen werden.

Zuständige Stelle

Ihr Rentenversicherungsträger

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Ständiger Sprechtagsort Waldshut-Tiengen
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Waldtorstraße 1 a
79761 Waldshut-Tiengen
> Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Ständiger Sprechtagsort Waldshut-Tiengen
Gemeinde Todtmoos
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Gemeinde Todtmoos

Verfahrensablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

Ihren Rentenantrag können Sie alternativ auch bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder bei einem Versichertenältesten oder -berater einreichen.

Fristen

Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an gezahlt, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Vertiefende Informationen

Informationen der Deutschen Rentenversicherung:

Hinweise

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

Freigabevermerk

03.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen