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Urlaub in Todtmoos
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Todesfall anzeigen

Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.

In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

Voraussetzungen

Eine Person ist gestorben.

Zuständige Stelle

das Standesamt des Sterbeortes

Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Den Sterbefall müssen Sie mündlich oder schriftlich anzeigen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie an.

Hinweis: Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde aus.

Fristen

spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Übersetzungen ausländischer Urkunden.

Kosten

Vertiefende Informationen

Bundesverband deutscher Bestatter

Hinweise

Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz:

Personenstandsverordnung (PStV):

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

Freigabevermerk

25.09.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen