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Urlaub in Todtmoos
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Leistungen > Landesfamilienpass beantragen

Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch über Kommune

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung

Freigabevermerk

03.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen