Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Urlaub in Todtmoos
Urlaub in Todtmoos
Leistungen > Ehenamen bestimmen

Ehenamen bestimmen

Als Ehepaar können Sie

Voraussetzungen

Sie sind verheiratet.

Einen Ehenamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.

Es gibt dafür keine Frist.

Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.

Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Welche Namensbestimmungen möglich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".

Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa

Es ist auch möglich, eine geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen zu bestimmen.

Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Zuständige Stelle

Standesamt [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Standesamt [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

Die Änderung des Ehenamens nach der Eheschließung müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären. Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

Ausländische Eheschließende fallen unter das Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann wählen zwischen dem Recht des Staates, dem die oder der ausländische Eheschließende angehört, und dem deutschen Recht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

Kosten

Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort

Hinweise

Auf die Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz zum Namensrecht wird hingewiesen.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):

Personenstandsgesetz (PStG):

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

Freigabevermerk

08.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen