Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Urlaub in Todtmoos
Urlaub in Todtmoos
Leistungen > Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.

Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Hinweis:

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland.

Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Bürgerbüro [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Fristen

Antragstellung:

schnellst möglich nach der Namensänderung

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Hinweise:

Kosten

Hinweise:

Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

Vertiefende Informationen

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV):

Freigabevermerk

02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen