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Urlaub in Todtmoos
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Leistungen > Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Gemeinde Todtmoos
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Gemeinde Todtmoos

Verfahrensablauf

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen