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Urlaub in Todtmoos
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Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können.

Gesetzliche Feiertage sind:

Bundesrechtlich kommt als weiterer Feiertag der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hinzu.

Das Verbot gilt nicht für:

Des Weiteren untersagt das FTG

Gesetzliche Ausnahmen finden Sie in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Tipp: Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen und zur Information über die geltenden Vorschriften mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Voraussetzungen

Es muss ein besonderer Ausnahmefall vorliegen.

Beispiel: Verkaufsveranstaltungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.

Zuständige Stelle

Gemeinde Grafenhausen
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Rathausplatz 1
79865 Grafenhausen
Lieferanschrift
Rathausplatz 1
79865 Grafenhausen
> Gemeinde Grafenhausen
Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]
Waffen- und Polizeirecht [Landratsamt Waldshut]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
> Waffen- und Polizeirecht [Landratsamt Waldshut]

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Stadt oder Gemeinde an, für deren Bezirk Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Behörde erhalten Sie die Antragsformulare dort oder können sie im Internet herunterladen.

Fristen

keine

Sie sollten Ihren Antrag möglichst früh stellen. Dies gilt besonders, wenn Sie zum ersten Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Wenn im Einzelfall Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese nach Anforderung durch die zuständige Behörde nachreichen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Je nach Lage des konkreten Einzelfalls stehen Ihnen die Rechtsbehelfe Widerspruch, Klage oder Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung.

Rechtsgrundlage

Feiertagsgesetz (FTG)

Freigabevermerk

24.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen