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Urlaub in Todtmoos
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Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

Die Feststellung erfolgt bei den genannten Hunden regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall.

Achtung: Nach § 1 Absatz 1 der Kampfhundeverordnung kann im Einzelfall auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden.

Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung.

Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.

Voraussetzungen

für die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft:

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

Gemeinde Todtmoos
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Gemeinde Todtmoos

Verfahrensablauf

Die Prüfung zur Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.

Fristen

je nach Gemeinde unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.

Kosten

je nach Gemeinde unterschiedlich

Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)

Freigabevermerk

20.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen