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Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen ➚
Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen. - Leistung
Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen ➚
Bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft führt das Familiengericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) grundsätzlich von Amts wegen einen Versorgungsausgleich durch. - Leistung
Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen ➚
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.