Lebenslage Bürgermeisterwahlen Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre.
Lebenslage Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht) Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin (in …
Lebenslage Die Wahlorgane Die Wahlorgane bei der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin sind: der Gemeindewahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre …
Lebenslage Was wird gewählt Der Bürgermeister ist Vorsitzender beziehungsweise die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung.
Lebenslage Weitere Informationen und Links Unter dem Stichwort "Kommunalwahlen" bietet Ihnen die Landeszentrale für politische Bildung unter anderem anschauliche Informationen zum Thema Kommunalwahlen.
Lebenslage Wahlergebnisse Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen.
Lebenslage Wahlhandlung (Stimmabgabe) Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können.
Lebenslage Wahlen und Bürgerbeteiligung Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
Lebenslage Was wird gewählt Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen: Gemeinderat Ortschaftsrat Bezirksbeirat Kreistag Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von …
Lebenslage Bürgerentscheid Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden.