Lebenslage Erbfolge Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen.
Lebenslage Gewillkürte Erbfolge Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.
Lebenslage Vorweggenommene Erbfolge Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt.
Lebenslage Gesetzliche Erbfolge Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw.
Lebenslage Pflichtteil Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll.
Lebenslage Erbengemeinschaft Gibt es im Erbfall mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft.
Leistung Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚ Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Leistung Erbschein beantragen ➚ Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
Leistung Erbschein einziehen ➚ Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.
Leistung Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚ Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
Lebenslage Erbenansprüche Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch.
Lebenslage Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.
Lebenslage Verfügungen von Todes wegen Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun.
Lebenslage Ausschlagung einer Erbschaft Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt.
Lebenslage Erwerb eines Grundstücks Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks.
Lebenslage Annahme einer Erbschaft Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.
Lebenslage Testament Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
Lebenslage Lebensgefährten Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben.
Lebenslage Erbfall Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein.
Lebenslage Eigenhändiges Testament Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
Lebenslage Anfechtung einer letztwilligen Verfügung Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
Lebenslage Inhalt eines Testaments Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.