Suchergebnis
- Organisationseinheit
Landesstiftung Opferschutz ➚ - Leistung
Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen ➚
Die Landesstiftung Opferschutz unterstützt finanziell bis zu einem Betrag von 10.000 Euro Opfer von in Baden-Württemberg begangenen Gewalttaten, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Personen, die in … - Leistung
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen ➚
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. - Leistung
Strafantrag stellen ➚
Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat. - Leistung
Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen ➚
Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in vielen Vorschriften geregelt. - Leistung
Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten ➚
Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. - Leistung
Privatklage einreichen ➚
Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht? - Leistung
Nebenklage einreichen ➚
Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen. - Leistung
Anzeige - Strafanzeige erstatten ➚
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. - Leistung
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen ➚
Sie kann bestehen aus: Beratung durch ein Fallmanagement Psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz Krankenbehandlung: Beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen, zahärztliche … - Leistung
Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr erreichbare Einrichtungen. - Leistung
Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen ➚
Ihnen ist durch eine Straftat Schaden entstanden? - Leistung
Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache.