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Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. - Leistung
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen ➚
Wenn eine Person, mit der Sie gemeinsam in einer Wohnung leben, Sie bedroht oder verletzt, kann das Familiengericht Ihnen die Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur vorübergehenden alleinigen Nutzung zuweisen. - Lebenslage
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Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und allein gelassen.