Lebenslage Weiterführende Links Hier finden Sie zusammenfassend alle Links zu Seiten, die Informationen zu Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd anbieten.
Lebenslage Fischerei und Jagd Fischerei und Jagd geben die Möglichkeit, freilebende Tierbestände naturnah zu bewirtschaften.
Lebenslage Heimtierhaltung Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen.
Lebenslage Nutztierhaltung Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Leistung Tierquälerei anzeigen ➚ Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Lebenslage Spezielle Regelungen zum Tierschutz Neben dem Tierschutzgesetz gibt es in Deutschland weitere Gesetze und Verordnungen, die den Schutz bestimmter Tiere (zum Beispiel Nutztiere, Legehennen oder Hunde) sicherstellen oder bestimmte Bereiche des …
Leistung Betrieb eines Tiergeheges anzeigen ➚ Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet.
Lebenslage Verbote und Überwachung Es ist unter anderem verboten, von einem Tier Leistungen zu verlangen, die es körperlich nicht in der Lage ist zu erbringen oder durch die ihm Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, bei einem Tier Dopingmittel …
Lebenslage Tiergerechte Haltung Heimtiere sind Tiere, die von Menschen im häuslichen Umfeld aus Liebhaberei gehalten werden.
Lebenslage Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung Wenn Sie Tiere halten, unabhängig davon, ob es sich um Heim- oder Nutztiere handelt, müssen Sie sich Gedanken über die Gesundheit der Tiere machen.
Leistung Haltung besonders geschützter Arten anzeigen ➚ Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Leistung Vermarktungsgenehmigung beantragen ➚ Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn eine Genehmigung erteilt wurde.