Suchergebnis
- Lebenslage
Lasten auf Grundstücken
Auf Grundstücken können verschiedene Lasten liegen, über die Sie auf jeden Fall Bescheid wissen sollten, bevor Sie ein Grundstück kaufen. - Leistung
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. - Organisationseinheit
Stadt Mannheim ➚
Stadtkreis - Leistung
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen. - Organisationseinheit
Gemeinde Todtmoos
Heilklimatischer Kurort - Lebenslage
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung unterstützt Städte, Gemeinden und Zweckverbände, um städtebauliche Missstände zu beheben. - Leistung
Städtebauförderung Aufstockungsantrag ➚
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. - Leistung
Städtebauförderung Neuantrag ➚
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. - Leistung
Städtebauförderung Sachstandsbericht ➚
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. - Leistung
Städtebauförderung Änderungsantrag ➚
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben. - Organisationseinheit
Städtetag Baden-Württemberg ➚ - Lebenslage
Baufinanzierung und Förderungen
Im Rahmen der Förderprogramme von Bund und Land können Sie beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. - Leistung
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen ➚
Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (vergleich § 50 Absatz 5 Satz 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO).