Bürgerservice
Nachlassangelegenheiten
Seit einer in Baden-Württemberg am 09.05.2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung werden Nachlassgerichte nach Eintreten eines Sterbefalls in der Regel nur noch aufgrund eines Antrags der Beteiligten tätig (z.B. Antrag auf Erbschein).Beteiligte müssen selbst beim Nachlassgericht aktiv werden, falls sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, einen Erbschein oder Erbnachweis oder sonst ein nachlassgerichtliches Zeugnis benötigen.
Nun gibt es aufgrund der Notariatsreform erneut eine Änderung hinsichtlich der Zuständigkeit:
Ab dem 01.01.2018 ist für Todtmoos nicht mehr das Notariat St. Blasien als Nachlassgericht zuständig, sondern das Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Nachlassverfahren bzw. zur Beantragung eines Erbscheins also direkt an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht - Nachlassgericht - Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751/881-311
Internet
Notfallkontakte
Notruf der Polizei
Die Rufnummer 110 ist eine kostenlose Notrufeinrichtung. Deshalb sollte sie nur in Notfällen gewählt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass in allen anderen Fällen das Gespräch sofort beendet wird.Wenn Sie die 110 anrufen werden Sie gefragt:
– Was ist passiert?
– Wo ist es passiert?
– Wann ist es passiert?
– Wieviele?
– Wer ruft an?
Für weniger dringende Angelegenheiten sowie für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizeirevier.
Diese Nummer gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Münz- und kartenfrei stehen Ihnen in den Telefonzellen in Baden-Württemberg der Polizei-Notruf 110 und der Feuerwehrruf 112 zur Verfügung.
Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS unter der Rufnummer 01522 / 1 807 110 an eine Leitstelle der Polizei zu senden. Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 110.
Notruf-Fax
Gehörlose können in ganz Baden-Württemberg schnelle Hilfe auch mittels Fax anfordern. Über die landeseinheitliche 110 erreicht das Notruf-Fax die jeweils zuständige Dienststelle. Der Vordruck des Notruf-Fax soll Ihnen helfen, die erforderlichen Informationen übermitteln zu können. Füllen Sie dieses Formular mit Ihren persönlichen Daten aus, damit Sie ihn im Notfall griffbereit haben.
Notruf-App nora
nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer.
Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland.
Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar und kann strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Telefon: 110
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