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Urlaub in Todtmoos
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Heimarbeit

Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:

Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Heimarbeitsgesetz

Freigabevermerk

19.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen