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Lebenslagen > Arbeitnehmer > Abgabe einer Jahressteuererklärung

Abgabe einer Jahressteuererklärung

Ihre Jahressteuerschuld zahlen Sie in der Regel durch den monatlichen Steuerabzug vom Lohn, den der Arbeitgeber für Sie durchführt.

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt in Betracht, wenn Sie

Gründe für eine Pflichtveranlagung können beispielsweise sein:

Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, aber auf eine Steuererstattung hoffen, können Sie beantragen, zur Einkommensteuer veranlagt zu werden (Antragsveranlagung).

Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich beispielsweise lohnen, wenn

Den Antrag stellen Sie durch die Abgabe einer ausgefüllten elektronischen oder papiernen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

Freigabevermerk

04.09.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen