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Urlaub in Todtmoos
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Sonstige Ab- und Anmeldungen

Die An- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort ist Pflicht. Darüber hinaus sollten Sie sich aber auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

Freigabevermerk

06.01.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen