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Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen