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Wertermittlung

Die Bewertung eines Unternehmens ist nicht einfach, da es den absolut richtigen Unternehmenswert nicht gibt. Um einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen, gibt es die folgenden Verfahren:

Ein einheitliches Verfahren zur richtigen Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens gibt es in der Praxis nicht. Viele Methoden kombinieren beide Verfahren. Welches Bewertungsverfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafterinnen und Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert.

Tipp: Um einen fairen, einvernehmlichen Preis zu finden, sollten Sie sich beraten lassen, beispielsweise bei den regional zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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