Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Urlaub in Todtmoos
Urlaub in Todtmoos
Lebenslagen > Gesundheit > Pflegeversicherung > Leistungen bei stationärer Pflege

Leistungen bei stationärer Pflege

Die Pflegekasse beteiligt sich an den stationären Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch

Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten, je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen, einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.

Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Elftes Buch Sozialgesetzbuch:

Freigabevermerk

24.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen