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Urlaub in Todtmoos
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Lebenslagen > Geburt > Mutterschutz

Mutterschutz

Frauen, die schwanger sind oder stillen brauchen im Berufsleben und in der Ausbildung besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz vor

Es gilt für

Es gilt nicht für Hausfrauen und Selbständige.

Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 30.10.2020 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen