Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Urlaub in Todtmoos
Urlaub in Todtmoos
Lebenslagen > Geburt > Mutterschutz

Mutterschutz

Frauen, die schwanger sind oder stillen brauchen im Berufsleben und in der Ausbildung besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz vor

Es gilt für

Es gilt nicht für Hausfrauen und Selbständige.

Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.

Rechtsgrundlage

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Freigabevermerk

07.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen