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Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde.

Als Hauptorgan der Gemeinde

Der Gemeinderat

Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde.

Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Es sind zwischen acht und 60 Gemeinderäte.
In Städten führen die Mitglieder der Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind wie Parlamentsabgeordnete verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden.
Sie sind an keine Aufträge gebunden. Ihr Mandat ist also nicht imperativ.

Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig.
Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.
Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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