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Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens, gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen.

Die Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) haben das Ziel, insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche zu schützen.

Rauchverbote

Das Rauchen ist in folgenden Einrichtungen untersagt:

Ausnahmen vom Rauchverbot

In bestimmten Fällen sind Ausnahmen zulässig:

Vertiefende Informationen

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)

Freigabevermerk

11.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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