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Urlaub in Todtmoos
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Förderung nachhaltiger und klimafreundlicher Mobilität durch das LGVFG

Durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) werden Vorhaben in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr und Straßenbau, Maßnahmen des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung und der Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie die Errichtung von Schnittstellen des Güterverkehrs gefördert.

Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.

Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Vorhabenträger des ÖPNV/SPNV und sonstige Unternehmen

Höhe und Umfang der Förderung:

Zuständige Behörde: das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle)

Verfahren:

Vertiefende Informationen

Die Verwaltungsvorschrift inklusive Anlagen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsstelle finden Sie hier.

Vorbereitend kann ein qualifiziertes Fachkonzept gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - LGVFG)

Freigabevermerk

13.05.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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