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Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

Wenn Sie ein privates Feuerwerk im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember abbrennen möchten, benötigten Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung können Sie ausschließlich für sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.

Hinweis: Ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ohne Genehmigung abbrennen. Die zulässigen Abbrandzeiten und Abbrandzonen können durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter eingeschränkt sein.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Rechtsanspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 erwerben und abbrennen.
Das gleiche gilt für die in § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffrecht aufgelisteten pyrotechnsichen Gegenstände der Kategorie F2:

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Bei gemeindefreien Grundstücken liegt die Zuständigkeitbei der jeweiligen Kreispolizeibehörde des Landratsamtes.

Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
Lieferanschrift
St. Blasier-Straße 2
79682 Todtmoos
> Hauptamt [Gemeinde Todtmoos]

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Ausnahmegenehmigung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Je nach Angebot der zuständigen Behörde, kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügung gestellt werden. Sollte die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen.

 

Erst, nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 erwerben.

Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Auflagen können beispielsweise sein:

Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde.

Fristen

Sie sollten den Antrag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung werden die folgenden Informationen benötigt:

Kosten

Es gelten die von der jeweils zuständigen Behörde in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.

Bearbeitungsdauer

Etwa vier Wochen aufgrund von Rückfragen bei

Vertiefende Informationen

Informationen für Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)

Hinweise

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV):

Freigabevermerk

30.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen