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Urlaub in Todtmoos
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Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen unter anderem:

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

31.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen