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Genehmigung zur Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen ➚
Schwangere oder stillende Frauen dürfen von Ihrem Arbeitgeber nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens beschäftigt werden. - Leistung
Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit in besonderen Fällen, sowie der Art der Arbeit und dem Arbeitstempo ➚
Arbeitgeber dürfen schwangere oder stillende Frauen unter anderem nicht folgenden Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen aussetzen: Nachtarbeit Mehrarbeit Fließarbeit Akkordarbeit sonstige Arbeiten, in denen gegen … - Leistung
Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden ➚
Als Arbeitgeber müssen Sie das zuständige Regierungspräsidium benachrichtigen, wenn eine Frau Sie informiert hat, dass sie schwanger ist.