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Urlaub in Todtmoos
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Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

Freigabevermerk

02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

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