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Urlaub in Todtmoos
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Ihre Absicherung als private Pflegeperson

Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an Sie weitergeben. Dies stellt keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand gedacht.

Daneben können Sie sich freistellen lassen:

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

11.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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