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Urlaub in Todtmoos
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Ihre Absicherung als private Pflegeperson

Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an Sie weitergeben. Dies stellt keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand gedacht.

Sie können als berufstätige Pflegeperson verschiedene unterstützende Leistungen in Anspruch nehmen:

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen