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Urlaub in Todtmoos
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Nach dem Ja-Wort

Durch Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in

Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.

Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:

Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind.
Auskunft zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises an Ihrem Wohnort erteilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auch auf unseren Seiten.

Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums und Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen