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Gebühren und Beiträge

Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie zum Beispiel Hundesteuer und Vergnügungssteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). Dieses gilt auch für die Landkreise. In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten. Die wichtigsten Kommunalabgaben sind:

Vertiefende Informationen

Kapitel „Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

Freigabevermerk

04.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

 

Leistungen

Lebenslagen